Als Privatkunde haben Sie bei der Gewährleistung einen gesetzlich definierten Anspruch, einen beschädigten Artikel innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erhalt zu reklamieren. Dies sind Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Nicht davon berührt sind Schäden, die Sie in diesen 2 Jahren selber verursacht haben.
Ist der Verkäufer bei einem Mangel der Ansicht, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist, so muss der Verkäufer dies in den ersten sechs Monaten nach Kauf beweisen. Nach Ablauf dieser ersten 6 Monate kehrt sich die Beweislast aber um, sodass dann der Käufer beweisen muss, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat.
Da das in den meisten Fällen sehr schwierig ist, greift ab dann die freiwillige Herstellergarantie wenn der Mangel nicht auf einen selbsverschuldeten Umstand zurückzuführen ist.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erhalt der Ware.